Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,
ich schreibe Ihnen diesen zweiten offenen Brief, um den direkten Dialog mit Ihnen zu suchen. Zur Sicherheit werde ich diese Korrespondenz auch Herrn Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice), und Herrn Gerald Schermuck, Leiter des rbb Beitragsservice, zur Information zukommen lassen, damit diese über unseren Meinungsaustausch informiert sind und es zu keiner Zahlungsaufforderung jedweder Art kommt, bis der Sachverhalt beidseitig geklärt ist. Zusätzlich sende ich diesen Brief auch an die Vorsitzende Ihres Rundfunkrates, Pröpstin Friederike von Kirchbach, damit sie die Anliegen bzw. Gewissengründe eines ehemals zahlenden Teilnehmers besser nachvollziehen kann.
Zu meiner Freude erhielt ich
am 22. Januar 2013 Post vom rbb. Da mir die Gestaltung der
Geschäftsausstattung des rbb (Briefpapier, Visitenkarte usw.)
bekannt ist, wurde bereits anhand des Briefumschlags deutlich, dass
ich mit hoher Wahrscheinlichkeit keine direkte Antwort von Ihnen
erhalten würde. Zu meinem Bedauern bestätigte dies der innen
liegende Brief.
Bereits der Umschlag lässt erkennen, dass keine
persönliche Antwort der rbb-Intendanz erfolgte. Briefumschlag zur
ersten offiziellen Antwort auf den offenen Brief vom 31.12.2012. ©
Bildnachweis Faksimile des Originals
Automatisiert und ohne Berücksichtigung des derzeitigen Kommunikationsstandes erfolgte die Zusendung einer Zahlungserinnerung vom Beitragsservice in Köln – der Verwaltungsgemeinschaft mit fehlender Rechtsfähigkeit. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Heißt es nicht „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“? Das bedeutet meinem Verständnis nach, dass das Demokratieprinzip von einer Volkssouveränität ausgeht, gemäß der die politische Herrschaftsgewalt einer Legitimation bedarf, die nur vom Volk selbst gegeben werden kann. Nach dieser Definition müssten sich sämtliche Akte der Staatsorgane auf den Willen des Volkes zurückführen lassen.
Ihnen wird mit Sicherheit bekannt sein, dass der formale Ablauf der neuen Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag, von der Ausformulierung bis zur Inkraftsetzung, keinem wirklich vollumfänglichen demokratischen Prozess entspricht.
Jedem seine Meinung, denn die Gedanken sind frei.
WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn löste für seine Wortschöpfung
„Demokratieabgabe“ in der Stellungnahme „Ein Beitrag zur
Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“ vom 27. Dezember 2012 einen
Sturm der Entrüstung auf Facebook aus. © Bildnachweis WDR/Herby
Sachs
Wie wäre es sonst möglich, dass im Vorfeld der Gesetzgebung ein Teil der Rundfunkgebühr dazu verwendet wurde (und heute noch benutzt wird), die Neuregelung durch bezahlte Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken ausschließlich zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beeinflussen? Zur Verdeutlichung dieses Vorgehens gebe ich kurz einen Abriss der Ereignisse.
Am 19. und 20. Oktober 2006 wurde in Bad Pyrmont die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist seit 1994 Kurt Beck (SPD), gleichzeitig war er zum damaligen Zeitpunkt Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz (bis Januar 2013). Da lag es nahe, die eigene Staatskanzlei zu beauftragen, die neue Gesetzgebung federführend vorzubereiten bzw. auszuarbeiten. Personell übertrug Kurt Beck diese Aufgabe dem damaligen Chef seiner Staatskanzlei Martin Stadelmaier (SPD), einem sehr engen und langjährigen Vertrauten.
Der NDR nennt Martin Stadelmaier den
„medienpolitischen Strippenzieher“ bzw. „Vater“ des
Rundfunkbeitrags. Kein Wunder, wenn der damalige Ministerpräsident
Kurt Beck (links) seinem Freund Martin Stadelmaier (rechts) für sein
langjähriges Engagement als Chef der Staatskanzlei dankt. ©
Bildnachweis Kristina Schäfer/Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Damit die Ministerpräsidenten und später auch die
Landesparlamente die Gesetzgebung stellvertretend für das Volk
unterschreiben, musste im Vorfeld unter Ausschluss der
Öffentlichkeit viel vorbereitet werden. Eine direkte Unterstützung
gab es hierfür seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn
dieser wünschte Einnahmenstabilität. Die Rundfunkanstalten planten
ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen, dafür verfügten sie über
ausreichende finanzielle Mittel und über das richtige Netzwerk. Die
Arbeitsgruppe „Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, ZDF und
DLR“ beschäftigte sich bereits seit langem mit dieser Thematik. Sie
bezog einen Großteil ihres Zahlenmaterials von der GEZ, die über die
Rundfunkgebühren (bzw. Rundfunkbeiträge) finanziert (rund 160–164
Mio. Euro/Jahr) wird. Im Jahr 2010 brachte die GEZ im Rahmen der
Vorbereitung des Änderungsstaatsvertrages Aufwendungen in Höhe von
3.679.433,16 Euro für Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten sowie
sonstige Gebühren auf. Diese wurden unter anderem dazu genutzt,
Gutachten und Analysen erstellen zu lassen. Dazu beauftragte die GEZ
auch das Institut für Rundfunkökonomie. Dieses Institut wird zum
Großteil durch Rundfunkgebühren (bzw. Beiträge) finanziert. Dies
geschieht indirekt in Form von Fördermitteln, die zum überwiegenden
Teil von der WDR mediagroup, der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Welle (finanziert durch
Steuergelder) und vom Deutschlandradio stammen.
7,5 Mrd. Euro Rundfunkgebühren ermöglichen ein
perfektes Netzwerk. Hier ein Auszug. Selbst das Institut für
Rundfunkökonomie, das für die GEZ gegen honorierte Beauftragung
Prognosen, Gutachten und Stellungnahmen erstellte, wird überwiegend
durch Fördermittel in Form von weitergegebenen Rundfunkgebühren bzw.
Beiträgen finanziert. © Bildnachweis rundfunkbeitrag.blogspot.de/Olaf
Kretschmann
Es musste also schnell gehandelt werden, deshalb wurden die nächste Studie bzw. das nächste Gutachten 2008 beauftragt, so z. B. die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“. Die Quintessenz dieser Prognosen lautet:
- Die Beibehaltung des derzeitigen Gebührenmodells führt zu einem Abfall der Einnahmen und erfordert eine Anhebung des Gebührensatzes.
- Eine geräteunabhängige Medienabgabe führt bereits im Jahr
der Einführung zu einem höheren Aufkommen, als durch die
Rundfunkgebühr zu erwarten ist, und verhindert einen Abfall
der künftigen Einnahmen.
Dr. Manfred Kops ist nicht nur Geschäftsführer des
Instituts für Rundfunkökonomie, sondern war auch federführend
zuständig für die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die
„Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im
Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und
einer geräteunabhängigen Medienabgabe“ und die „Gutachterliche
Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der
künftigen Rundfunkfinanzierung“. Er gehört damit zu denjenigen, die
von Anfang an wussten, welche Zielvorgabe für die neue
Gesetzesvorlage sinnvoll ist. © Bildnachweis Deutschlandradio/S.
Paul
Sie wurde auf anderem Weg unterrichtet. Auf einer Pressekonferenz am 05. Mai 2010 präsentierte der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in Anwesenheit der juristischen Prominenz von ARD und ZDF sein „unabhängiges“ Gutachten, nachdem vorab die Rundfunkkommission der Länder informiert wurde. Es erstaunt nicht, dass in diesem Gutachten der Gerätebezug für nicht mehr zeitgemäß bzw. sinnvoll erachtet wird und der neue Wohnungsbezug eine verfassungskonforme Lösung darstellt. Das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der Länder“ in Auftrag gegeben worden, hieß es, demnach wurde es direkt mit Gebührengeldern bezahlt. Kurt Beck teilte an diesem Tag freudig mit:
Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof (links) wurde
von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als
Weichensteller der Meinungsbildung genutzt, als er sein
„unabhängiges" Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit
präsentierte. Beauftragt von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist
öffentlich bekannt. © Bildnachweis dapd (links), ARD
PDF-Dokument (rechts)
So sollte es geschehen. Zuvor tauchte jedoch am 14. Mai 2010 bei
CARTA e.V. ein Vertragsentwurf mit dem Datum 30. März 2010 auf, der
dem späteren Eckpunktepapier Kurt Becks entsprach. Das entlarvt eine
Farce. Denn es bedeutet, dass vermutlich bereits über einen Monat
vor der Ergebnispräsentation des Kirchhof-Gutachtens alle Weichen
für die gewünschte Abgabevariante gestellt wurden.
CARTA e.V. verkündete auf ihrer Website (links) am
14. Mai 2010, dass seit dem 30. März 2010 ein neuer
Rundfunkstaatsvertragsentwurf (rechts) vorliege. Das würde bedeuten,
dass das Kirchhof-Gutachten nur ein nachträgliches öffentliches
Alibi darstellt. Das Dokument lässt sich nicht auf seine Echtheit
prüfen, weil alle wesentlichen Meta-Daten aus der Datei gelöscht
wurden. © Bildnachweis Screenshot carta.info (links), CARTA e.V.
PDF-Dokument (rechts)
Damit das Internet als Rundfunkgebiet verfassungsrechtlich konform angesehen werden kann, musste mit Gebührengeldern ein weiteres Gutachten beauftragt werden. Initiiert von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), realisiert durch den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier. Das Ergebnis am 16. Juli 2010 entsprach – wen sollte es wundern? – der Zielvorgabe. Der GVK-Vorsitzende Dr. Harald Augter meinte dazu: „Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass der Internet-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabdingbar ist. Der öffentliche Rundfunk muss dort meinungsbildend auftreten, wo Meinungsbildung tatsächlich erfolgt.“
Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (links)
wurde als weiterer Weichensteller der Meinungsbildung von den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, als sein
„unabhängiges“ Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit per
Pressemitteilung präsentiert wurde. Beauftragt von der Konferenz der
Gremienvorsitzenden der ARD. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe
des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis faz (links),
PDF-Dokument (rechts)
Es kam noch besser. Die GEZ und ihre Datenerhebungs- bzw.
Daten-Verarbeitungsmöglichkeiten sind ein heikles Thema. Deshalb
beauftragten ARD und ZDF dank Rundfunkgebühren einen weiteren
Gutachter, um die Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gegenüber den Datenschutzbeauftragten der Länder zu stärken. Diesmal
erarbeitete der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, das „unabhängige“
Gutachten. Das Ergebnis, das auf einer Pressekonferenz am 20.
September 2010 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, entsprach auch
hier der Zielvorgabe. ARD und ZDF waren zufrieden. Der SWR-Justiziar
Hermann Eicher erklärte: „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der
Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen
genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf
diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter
datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und
angemessen hält.“
Dr. jur. Hans Peter Bull (links, neben SWR-Justiziar
Hermann Eicher) wurde als weiterer Weichensteller der
Meinungsbildung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
genutzt, als sein „unabhängiges“ Gutachten (rechts) auf einer
Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Beauftragt
direkt von ARD und ZDF. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des
Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis Jörg Wagner (links),
ARD PDF-Dokument (rechts)
Die vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war jetzt so wasserdicht, dass die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg vom 20.–22. Oktober 2010 diese Vorlage zur Kenntnis nahmen und beschlossen.
Am 21. Oktober 2010 beschlossen die
Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in
Magdeburg die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitete
Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. ©
Bildnachweis thueringen.de
Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich in Kenntnis gesetzt. Auf der nachfolgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25. November 2010 wurde beschlossen, an diesem Tag keine diesbezügliche Beratung vorzusehen, eine Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg wurde vorgeschlagen. Der Ausschuss wurde gebeten, den Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ zur Besprechung hinzuzuziehen.
Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus
von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich über die
finale Ausfertigung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in
Kenntnis gesetzt. © Bildnachweis Drucksache 16/3636
Dieser Ausschuss tagte am 8. Dezember 2010. Anwesend waren
Vertreter des rbb (Hagen Brandstätter, Stellvertretender Intendant
und Verwaltungsdirektor rbb), der GEZ (Frank Lucht,
Abteilungsleiter GEZ) und des SWR (Prof. Dr. Armin Herb,
Rundfunkbeauftragter für Datenschutz SWR), um mögliche Fragen zu
beantworten. Es durfte lediglich diskutiert, jedoch nicht mehr
inhaltlich gestaltet werden. Die „Verrücktheit“ dieser
pseudodemokratischen Debatte war auch den Abgeordneten
ersichtlich. Das folgende Zitat Anja Schillhanecks (Grüne) macht
dies deutlich: „Ich frage mich auch nach den Einlassungen der
Anzuhörenden, gerade am Anfang, wer eigentlich diese Entwürfe
schreibt ... Wie ist denn jetzt eigentlich das Prozedere an dieser
Stelle mal wieder? ... wo wir heute sehen, dass offensichtlich die
prozedurale Logik des Staatsvertragssystems und der Einbindung der
Landesparlamente ein bisschen absurd ist. Irgendwie müssen wir da
mal etwas ändern.“
Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. In der Vorlage des Beschlusses steht unter Punkt „B. Lösung:“ „Das Abgeordnetenhaus ratifiziert den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.“ und unter Punkt „C. Alternative:“ „Keine“. Gemäß dieser Logik wurde das Gesetz 2011 in allen Landesparlamenten beschlossen, es trat somit in Kraft.
Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament
in Berlin „durchgewunken“. Eine direkte Mitbestimmung war für
Landtagsabgeordnete nicht möglich. So viel zum Thema
„Demokratieabgabe“. © Bildnachweis Drucksache 16/3941
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Zusätzlich stehen über diesen Grundrechten Völker- und Menschenrechte. Auch hier findet sich eine entsprechende Formulierung in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie ich bereits in meinem ersten offenen Brief erwähnte:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Verkündung (links) der „Universal Declaration of
Human Rights” am 10. Dezember 1948 als ausdrückliches Bekenntnis der
Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte
im Palais de Chaillot in Paris. Schlusslesung (rechts) des
Grundgesetzes am 7. Mai 1949. Nicht immer sind alle einer Meinung.
Wie auch hier an zwei sitzenden Herren zu sehen ist.
Geschichtsinteressierte wissen, warum. © Bildnachweis
childrensrightsportal.org (links), demokratiegeschichte.eu (rechts)
Ich freue mich auf Ihre persönliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann