| Gegenstand der Förderung |
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Erhöhte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
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| Antragsberechtigte |
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Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, mit Ausnahme derjenigen Anlagen, die zu mehr als 25% dem Bund oder einem Land gehören
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| Art und Höhe der Förderung |
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Für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird eine Mindestvergütung garantiert. Die Vergütung wird für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich der Monate des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Die Vergütungssätze betragen für 2008:
- Vergütung für freistehende Anlagen 35,49 Cent/kWh.
- Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW 46,75 Cent/kWh
- Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 30 kW und 100 kW (für den Teil, der über 30 kW liegt) 44,48 Cent/kWh
- Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden über 100 kW (für den Teil, der über 100 kW liegt) 43,99 Cent.
- Bonus für Fassadenanlagen zusätzlich 5 Cent/kWh.
2008 - 46,75 Cent
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Zeitpunkt der Antragstellung |
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Die Antragstellung muss vor Inbetriebnahme erfolgen, bei Altanlagen sofort.
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Kumulation mit anderen Fördermitteln |
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Angaben zuletzt aktualisiert am: 07.01.2008 |