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Bundesförderung

 

Programmbeschreibung Bundesförderung Photovoltaik
Gesetzt für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG

Gegenstand der Förderung   Erhöhte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

 

Antragsberechtigte   Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, mit Ausnahme derjenigen Anlagen, die zu mehr als 25% dem Bund oder einem Land gehören

 

Art und Höhe der Förderung   Für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird eine Mindestvergütung garantiert. Die Vergütung wird für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich der Monate des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Die Vergütungssätze betragen für 2008:
  • Vergütung für freistehende Anlagen 35,49 Cent/kWh.
  • Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW 46,75 Cent/kWh
  • Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 30 kW und 100 kW (für den Teil, der über 30 kW liegt) 44,48 Cent/kWh
  • Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden über 100 kW (für den Teil, der über 100 kW liegt) 43,99 Cent.
  • Bonus für Fassadenanlagen zusätzlich 5 Cent/kWh.
    2008 - 46,75 Cent

 

Zeitpunkt der
Antragstellung
  Die Antragstellung muss vor Inbetriebnahme erfolgen, bei Altanlagen sofort.

 

Kumulation mit anderen
Fördermitteln
   

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Angaben zuletzt aktualisiert am: 07.01.2008

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