25. Mai 2013

Zeitdieb Quotenfernsehen
 

I. Mehr Lebenszeit für uns selbst:

Für ein politisch unabhängiges Fernsehen
ohne Werbung und Quotenzwang
 



Ernst Barlach: Lesender Mann im Wind
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A. Das Spiel um Lebenszeit
 

Quotenfernsehen ist eine Non-Stop-Veranstaltung, in der um Zeit gespielt wird. Es geht um zweierlei Zeiten: um die Werbezeit der Veranstalter – und um Lebenszeit der Zuschauer. Die Werbezeit der Veranstalter ist kostbar; sie bringt pro Minute 5 – 6stellige Summen ein. Die Lebenszeit der Zuschauer kostet nichts.

Das ungleiche Spiel funktioniert, weil nur die eine Seite die Spielregeln kennt und die wahre Bedeutung des Gewinns, um den es geht. Der Gewinn ist Lebenszeit der Zuschauer, die in Kapital umgewandelt wird. Es gilt also, sich dieser "freien" Lebenszeit immer neu zu bemächtigen.

Das Spiel um Lebenszeit der Zuschauer ist deshalb ein Trickspiel mit der Macht des Unbewußten. Solange die Zuschauer die geheimen Regeln dieses Spiels nicht kennen, sind sie die Verlierer in dem Arrangement.

Der Köder, mit dem die Zuschauer zum Spiel immer neu aufgefordert werden, heißt: "Unterhaltung" – aber nicht mehr im Sinne von "Sich-miteinander-unterhalten", sondern im Sinne von "Unterhalten-werden". Der Fischzug ist gelungen, wenn der Adressat sich auf das "Unterhaltungsangebot" des Tags oder Abends eingelassen hat – und von da an Stunde um Stunde sprach- und bewegungslos vor dem Fernseher ausharrt. Scheinbar freiwillig sitzt er da und schaut dem "Leben und Treiben" anderer zu – anstatt selbst zu leben und zu handeln.

Um ihn so weit zu bringen, werden in die kommerzielle TV-Unterhaltung unterschwellige d.h. manipulatorische Elemente eingebaut – Gefühlsfallen, aus denen man, wenn man erst einmal gefangen ist, so leicht nicht mehr herauskommt: So wird z.B. die Emotion und dramatische Spannung in Serien-Spielfilmen vor Werbeunterbrechungen absichtlich so stark "angeheizt", dass der unwiderstehliche Wunsch entstehen soll, die Fortsetzung des Dramas unbedingt "mitzuerleben". Nur deshalb bleiben wir ja dann "dran" während der Werbung, und nur auf dieses "Dranbleiben" kommt es den Veranstaltern bekanntlich an.


B. Im Fadenkreuz:
Kinder und Jugendliche


TV-Werbung und kommerzielle TV-Unterhaltung sind nach den selben Wirkungs-Prinzipien aufgebaut. Das heißt: auch die "Mantelprogramme" der TV-Werbung dienen ausschließlich (durch Spielhandlung kaschiert) der Kauf-Steuerung der Zuschauer. Dieser Steuerungsprozess gelingt umso reibungsloser, je attraktiver und "makelloser" die "Superfrauen" und "Traummänner" im Fernsehen dem "gewöhnlich sterblichen" Zuschauer erscheinen.

Denn die Erfolgsrechnung der Fernsehstrategen besagt: Je unattraktiver sich Frauen und Männer vor den künstlich aufgebauten Markt-Idolen im Quotenfernsehen insgeheim fühlen, desto besser. Denn umso dringender wird "normalerweise" ihr Wunsch, den eigenen "Makel" irgendwie zu überdecken oder am besten ganz und gar zu tilgen. Den "hilfreichen" Weg dahin weist die kommerzielle Fernsehwerbung. In welches abgründige Dunkel dieser Weg führen kann, zeigen u.a. jene ganz jungen Mädchen, die sich radikalsten Hungerkuren (bis hin zur totalen Essensverweigerung)  unterziehen, um nur ja mit den "Lolitas" in der Fernsehwerbung "mithalten" zu können . . .

Wieder einmal sind es ausgerechnet die Jüngsten unter uns - Kinder und Heranwachsende -, die in ihrer Arglosigkeit und Unerfahrenheit besonders leicht zu übertölpeln sind und daher zu fremden Zwecken besonders gewinnbringend und "bequem" ausgebeutet werden können! 

Schon Jean Piaget stellte in seinen Untersuchungen zur intellektuellen Entwicklung des Kindes fest, dass Kinder bis zum achten Lebensjahr alles aufs Wort glauben, was ihnen im Fernsehen erzählt wird: Sie verstünden deshalb die Kauf-Appelle der Fernsehwerbung als "direkte Handlungs-Anweisungen", d.h. als direkte Kauf-Befehle.


C. Desinformation


Der Gewöhnungseffekt kommerzieller TV-Unterhaltung ist dem Gewöhnungseffekt von Drogen und Psychopharmaka vergleichbar. Denn er bewirkt – wie diese - , dass die "Dosis" allmählich immer mehr erhöht werden muss, das heißt, die Reizmittel kommerzieller Fernsehunterhaltung werden immer gröber; die Programme erhalten immer neue "Schübe an Trivialität, Gewalt und Obszönität" (so der Experte für politische Fernsehwerbung und frühere ORF-Intendant Gerd Bacher).

Eine Information der Bürger über diese verdeckten – und deshalb ohne anschauliche Aufklärung undurchschaubaren Strategien - hat bis jetzt so gut wie nicht stattgefunden – weder im Fernsehen selbst, noch (von rühmlichen Ausnahmen vor allem im Rundfunk abgesehen) in den Printmedien. Denn auch in den Chefetagen der meisten (Zeitungs-)Verlage scheint das Interesse an der geforderten Bürger-Aufklärung bisher gering zu sein, solange diese Verlage mit kommerziellen Fernsehsendern selbst eng verflochten sind.

Irreführung der "Welt-Informationsgesellschaft": wir werden heute förmlich überschüttet mit "Unterhaltung" und Informationen x-beliebigen Inhalts. Aber wir haben keinen Zutritt zu den Basis-Informationen über den Code, der das abgründige Spiel um unsere Lebenszeit (und unser Geld) insgeheim bestimmt.

 

II. Öffentliches Fernsehen

Solange wir diese Informationen nicht erhalten, sind wir, ohne es zu wollen, fremden Interessen zu Diensten – wie Schlafwandler in einer Geisterwelt, die wir nicht entworfen haben und die deshalb nicht unsere Welt ist.

Es gibt heute nur eine Institution, die in der Lage wäre, die längst untragbare Informations-Blockade in Sachen Fernsehen für uns aufzuheben: das öffentlich-rechtliche Fernsehen selbst. Denn im Gegensatz zu Zeitungen und Kommerzsendern sind ja die öffentlich-rechtlichen Sender kein Privateigentum, sondern Anstalten des Öffentlichen Rechts, d.h. der Allgemeinheit verpflichtet. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Urteilen untermauert: Dem öffentlichen Fernsehen obliegt die Grundversorgung der Bürger mit den für sie unerlässlichen Informationen. Wie aber soll es diesen Verfassungsauftrag auch in Sachen Fernsehen erfüllen, wenn es selbst in den Kampf um Einschaltquoten längst heillos verstrickt ist?


D. Die Wohnung ist unverletzlich!
Art. 13 Grundgesetz
 

Dieser fatale medienpolitische Weg wurde eingeschlagen durch die Landesregierungen der alten Bundesrepublik:
Ohne die Bürger zu fragen (!), schlossen sie im Dezember 1987 den umstürzenden Rundfunkstaatsvertrag zur Einführung der sogenannten "dualen Rundfunkordnung". Mit ihrem ausgeklügelten Gesetzestext (der von den damaligen  Landtagen ohne Ausnahme "abgenickt" wurde) entsprachen sie den Zielvorgaben der Medien- und Telekommunikations-Konzerne, die, mit der Schützenhilfe einflussreicher Banken, in den 80er Jahren mit aller Macht und politisch-ökonomischen Überredungskunst auf den europäischen Markt drängten.

                                                               Wall Street News ...

Zum Prozess des Medienmoguls Leo Kirch [ProSieben, Sat.1, Premiere] gegen Rolf Breuer, einen früheren Chef der Deutschen Bank, siehe u.a. unter "Google": "Wer alles gegen Leo Kirch aussagen soll" im "Handelsblatt" vom 19. Mai 2011 sowie unter "stern.de" vom 19. Mai 2011.
 

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker in Westdeutschland schlossen ihren verhängnisvollen Vertrag, obwohl sie - nicht zuletzt aufgrund damals schon reichlich vorliegender US-amerikanischer TV-Erfahrungen - bereits genau wissen konnten, was sie anrichten würden, wenn sie - durch ihre "Legitimierung" hemmungsloser Fernsehwerbung und Einschaltquoten-Praxis - tief in die bis dahin geschützte Privatsphäre der einzelnen Menschen eindringen und deren psychisches Gleichgewicht mutwillig stören und verletzen würden!

Der Zweck des länderübergreifenden Staatsvertrags bestand also darin, das werbefinanzierte Kommerzfernsehen US-amerikanischen Zuschnitts hierzulande "salonfähig" zu machen. Deshalb wurde es dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen quasi gleichrangig zur Seite gestellt. Die damals zuständigen Parteipolitiker versprachen sich von der Vielzahl neu entstehender Privatsender mehr "Meinungsvielfalt" für sich selbst – d.h. ganz neue, ungeahnte Chancen der Medienpräsenz und politischen Massenbeeinflussung.



E. Medienpolitische Gängelungsinstrumente
 

Schon bald danach mussten wir feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender der lawinenartigen Dynamik des neuen Systems mehr und mehr nachgaben. Sie taten es unter dem wachsenden Druck kommerzieller Konkurrenz – und in politischer Abhängigkeit von eben den Parteiführungen, die 1987 das neue Mediensystem aus der Taufe gehoben hatten. Rundfunkrat und "Gebührenschraube" (die turnusmäßige Festsetzung unserer Rundfunkgebühren durch die jeweiligen Landtagsmehrheiten) waren die Machtinstrumente, mit denen fortan die ARD-Rundfunkanstalten in politischer Abhängigkeit gehalten wurden. (Das ZDF unterlag entsprechend einschränkenden, länderübergreifenden politischen Regelungen.)


F. Vorwärtsverteidigung
 

Auf Veranlassung der  KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) wurde die "Gebührenschraube" zum 1. Januar 2009 für die Dauer von vier Jahren ersetzt durch Festlegung einer fixen Rundfunkgebühr von 17,98 Euro. Diese Gebühr soll 2013 "grundlegend reformiert werden - weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe" (vgl. FAZ.Net 25.8.2011). Die Höhe des Betrags soll durch den geplanten "Modellwechsel" den bisherigen Betrag von 17,98 Euro nicht übersteigen.

Darauf hat sich soeben die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinländisch-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) geeinigt. Das bedeutet, dass künftig jeder Haushalt eine Einheitsgebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (vor allem ARD und ZDF) - für Funk, Fernsehen und Internet insgesamt entrichten soll, auch wenn der betreffende Haushalt beispielsweise kein Fernsehgerät "vorhält".
Vgl.
dazu carta.info.

Die geplante Reform geht zurück auf Paul Kirchhof, *) Staatsrechtler und Direktor des Heidelberger Instituts für Finanz- und Steuerrecht.  Kirchhof forderte ARD und ZDF allerdings auch dazu auf, sie sollten "kritisch [darüber] nachdenken", ob sie sich auch künftig neben der Rundfunkgebühr über Werbung finanzieren wollen. Er sieht die Gefahr von Abhängigkeit: "Wer zahlt, schafft an!"

Dazu aber sind ARD und ZDF nicht bereit (vgl. FAZ.Net vom 25.8.2011).

"Verzichten" demnach die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender um den Preis von Werbeeinnahmen - zusätzlich zu unseren Rundfunkgebühren - auf die Erfüllung ihres Verfassungsauftrags, die Bürger über die verdeckten Beeinflussungs-Strategien des Quotenfernsehens endlich rückhaltlos aufzuklären?

_________

*) Zur Rolle von Paul Kirchhof vgl. die Dokumentation von Olaf Kretschmann (Link vom 24. Februar 2013 auf der Facebook-Seite der ARD, Link "Demokratie als Farce" auf dieser Startseite.)



G. Die Fernsehkontrolleure
 

Politische Parteien und "gesellschaftlich relevante Gruppen" (eine begrenzte Anzahl besonders einflußreicher Mitgliederorganisationen) entsenden ihre Vertreter in den Rundfunkrat, das mächtige Haupt-Kontrollgremium eines Senders. Er ist u.a. für die Wahl und Abwahl des Intendanten zuständig und – von Land zu Land unterschiedlich – für die Wahl und Abwahl der Direktoren und Hauptabteilungsleiter. (Kontrollgremium des ZDF ist der Fernsehrat.)

Praktisch beherrscht die Regierungspartei bzw. -koalition eines Bundeslandes den Rundfunkrat "ihrer" Landesrundfunkanstalt. Denn sie kann bei wichtigen Abstimmungen mit der (mehr oder weniger geschlossenen) Unterstützung der Verbände rechnen, die im Rundfunkrat vertreten sind. Sie sind auf eine gute Zusammenarbeit mit der Regierung angewiesen, von deren teils direkten, teils indirekten Erleichterungen die Leistungsfähigkeit ihrer eigenen Organisationen mit abhängt.



H. Mediale Omertá
 

Politische Medienmacht auszuüben, ist eine Sache; dies öffentlich zuzugeben eine andere. Und so gibt es denn auch, wie schon gesagt, zwei absolute Tabuthemen in unserer "Mediendemokratie": Themen von allerhöchstem gesellschaftlichen Rang und Interesse, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen bis heute erzwungenermaßen nicht aufgreift. Neben dem Faktum Suggestive Zuschauerbeeinflussung ist dies das "heiße Eisen" Medienpolitik. Verblüffende Beispiele für die geradezu artistische Ausklammerung des letztgenannten Themas liefern bekanntlich seit Jahren die Politiker-Fernsehrunden jeweils am Abend nach Landtags- und Bundestagswahlen. Welcher Zuschauer hätte es jemals erlebt, daß dort – in den rituellen Analysen unseres "Wählerverhaltens" – das Thema Medienpolitik auch nur andeutungsweise aufgetaucht wäre?

Insgesamt haben wir so die groteske Situation, dass jede Regierung und jede ihr unterstellte Verwaltungsbehörde (in Bund, Ländern und größeren Kommunen), dass jede Regierungs- und jede Oppositionspartei, jede Rundfunk- und Fernsehanstalt, jede größere Zeitung, jeder Konzern, jeder Verband – kurz, daß jede größere Organisation und Institution mit Hilfe eigener Medienreferenten und hochprofessioneller "Öffentlichkeitsarbeit" selbstverständlich ihre eigene Medienpolitik betreibt zur optimalen Selbstdarstellung und damit besseren Durchsetzung eigener Interessen. Daß es aber im öffentlich-rechtlichen Fernsehen "offiziell" eine Medienpolitik der Parteien nicht gibt. D.h. gerade die sehr intensiven Parteien-Aktivitäten, deren Gegenstand die Medien selbst sind, werden vom Universalmedium Fernsehen für die Öffentlichkeit ganz einfach nicht thematisiert. Mit anderen Worten: das Wie und Warum der politischen Zwangsumarmung öffentlicher Sender darf von diesen selbst nicht ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden – und so wurden uns auch die parteipolitischen Vorteile der "Gebührenschraube" durchs öffentliche Fernsehen nicht erläutert.


I. "Bauern opfern"
 

Um aber dem bisherigen zermürbenden Katz- und Mausspiel um angemessene Gebühren nicht ganz unterworfen zu sein, finanzierten sich die öffentlich-rechtlichen Sender bekanntlich immer mehr auch durch Fernsehwerbung. Das heißt, sie versuchen bis heute, der massiven Parteienmacht in den Rundfunkkontrollgremien dadurch standzuhalten, dass sie die Quotenjagd auf Zuschauer partiell mitveranstalten. Anders gesagt: wie im Schachspiel versuchen sie, ihre Stellung zu behaupten und zu befestigen, indem sie "Bauern" opfern.

In Teilbereichen also betreibt das öffentliche Fernsehen selbst das abgründige "Spiel ohne Grenzen" um unsere Lebenszeit. Auf anderen Programmfeldern dagegen hält oder steigert es noch für die Zuschauer sein Niveau: so von Zeit zu Zeit mit der Eigenproduktion qualitätvoller Spielfilme und mit manchen qualitätvollen Hintergrundsberichten über soziale und kulturelle, wirtschaftliche und politische Geschehnisse im In- und Ausland.

Und so scheint das öffentliche Fernsehen sich wie in einem Teufelskreis zu drehen, aus dem es allein nicht herauskommt – gebannt durch die uns bekannten politischen und ökonomischen Bedingungen. Diese Bedingungen sind längst untragbar geworden – sowohl für die öffentlichen Sender als auch für uns Bürger. Denn solange Parteipolitiker im eigenen Interesse die öffentlichen Sender kontrollieren und unsere Gebühren über unsere Köpfe hinweg festsetzen, ist die demokratienotwendige Unabhängigkeit der öffentlichen Sender nicht gewährleistet.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", sagt Art. 20 Abs. 2 unserer Verfassung. Nach allem, was auf dem Feld der Medien-Parteipolitik in den letzten Jahrzehnten geschehen ist, haben wir Bürger nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Weiterentwicklung des öffentlichen Fernsehens selbst zu ermöglichen – hin zu einem Fernsehsystem, das uneingeschränkt auf der Seite der Bürger wird stehen können - getragen durch die breite Zustimmung einer medienpolitisch mehr und mehr aufgeklärten und selbstbewusst gewordenen Bürgerschaft.

...............
 

III. Gesetz zur Weiterentwicklung
des öffentlichen Fernsehens (Entwurf)

 

1. Der Ordnungsrahmen: Öffentliches Fernsehen und öffentlicher
Rundfunk obliegen (zum Beispiel) im Freistaat Bayern dem Bayerischen Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts.

2. Die Aufgaben: Das öffentliche Fernsehen – "Bürgerfernsehen" – ist, ebenso wie der öffentliche Rundfunk, ausschließlich den Bürgern verpflichtet. Es dient ihnen als unabhängiges und deshalb vertrauenswürdiges Informations- und Unterhaltungsmedium bei der selbstbestimmten Gestaltung ihrer Lebenswelt und der Organisation ihres humanen, demokratischen Zusammenlebens.

Das öffentliche Fernsehen übt in seiner Programmgestaltung Zurückhaltung gegenüber Kindern  und gesteht ihnen die Freiräume zu, die sie zu ihrer ungestörten seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung brauchen.

3. Die Finanzierung: Das öffentliche Fernsehen finanziert sich nicht durch Werbeeinnahmen, sondern wird getragen durch gerechte und verläßliche Fernsehgebühren der Bürger. Sie garantieren damit langfristig die Planungs- und Struktursicherheit und damit die demokratie-notwendige Unabhängigkeit ihres öffentlich-rechtlichen Senders.

4. Die Aufnahme neuer Themen: Befreit vom Zwang zum Quoten-Wettkampf, nimmt das öffentliche Fernsehen nun auch gesellschaftlich wichtige Themen in seine Programme mit auf, die es bisher nicht behandeln konnte. Zu diesem Themenfeld gehören u.a. die unmerklichen, unterschwelligen Strategien, womit Zuschauer ohne ihr Wissen an "massenattraktive" TV-Unterhaltungsprogramme systematisch gewöhnt und gebunden werden.

5. Der Rundfunkrat: Der Rundfunkrat, das mächtige Haupt-Kontrollorgan jeder Rundfunkanstalt – ein Gremium von allerhöchstem gesellschaftlichen Rang –, wird von der Bürgerschaft gestellt: die Bürgerinnen und Bürger wählen aus ihrer Mitte ihre Rundfunkdelegierten in freier, gleicher und geheimer Wahl. Die auf Zeit gewählten Rundfunkräte fungieren als vertrauenswürdige Mittler zwischen den Belangen der öffentlichen Sender und den Anliegen der Gesamtgesellschaft.

Der öffentliche Rundfunk und die Gesellschaft leben von der geistigen Arbeit derjenigen, die mit ihren schöpferischen Programmbeiträgen auf journalistischem, filmischem und musikalischem Gebiet die produktive Arbeit des öffentlichen Rundfunks erst ermöglichen. Es ist deshalb gerecht und legitim und liegt im Interesse sowohl der Sender als auch der Bürgerschaft, Delegierte dieser Berufsgruppen - der Journalisten, Schriftsteller, Filmschaffenden und Komponisten - in den demokratisch gewählten Rundfunkrat zu kooptieren.

5 a) Verabschiedung von Rundfunkgebühren: Im Auftrag der Bürger und im regelmäßigen Dialog mit dem Sender erstellt und verabschiedet der Rundfunkrat langfristig geltende angemessene Rundfunkgebührenordnungen.

5 b) Rundfunkrats-Wahl: Rundfunkratswahlen finden im Turnus von drei Jahren statt und niemals zeitgleich mit Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen oder Wahlen zum Europa-Parlament. Ein Rundfunk-Delegierter übt sein Ehrenamt nicht länger als zwei Wahlperioden aus. Die Rundfunkrats-Kandidaten erhalten im öffentlichen Fernsehen Gelegenheit, sich den Bürgern vorzustellen.

5 c) Mitgliedschaft bei politischen Parteien: Die Bürgernähe und Unabhängigkeit des Rundfunk-Kontrollgremiums erfordert, dass die vom Volk gewählten Rundfunkräte während ihrer Amtszeit keine Funktion in politischen Parteien ausüben.

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